Häufige Fragen rund um das Thema Bestattung

An dieser Stelle sammeln wir häufige Fragen, die uns während unserer Arbeit als Bestattungsinstitut begegnen. Ihre Fragen zu einem konkreten Thema sind nicht dabei? Sprechen Sie uns bitte einfach an, wir unterstützen Sie gern bei der Entscheidungsfindung für eine würdige Trauerbegleitung.
Am besten eignen sich Porträtfotos oder Fotos aus dem Leben. Biometrische Passfotos sind nur eingeschränkt nutzbar. Ideal ist eine kleine Auswahl an Bildern mit dem Verstorbenen, um daraus die Trauerdrucksachen zu erstellen. 

Wir verwenden verschiedene Programme, um die Abbildungen bei Bedarf zu bearbeiten, sie aufzubereiten und zuzuschneiden. So können wir weitere Personen aus den Fotos entfernen oder Hintergründe verändern.

Haben Sie eigene Texte parat, übernehmen wir sie sehr gerne für das individuell gestaltete Sterbebild. Diese auf die verstorbene Person zugeschnittenen Verse gewährleisten den persönlichen Bezug der Sterbebilder.

Für die Umschlaggestaltung verwenden wir auf Ihren Wunsch hin von Ihnen zur Verfügung gestellte Bilder. Die Wahl fällt hier oft auf Lieblingsorte wie die Berge oder das Meer, eine Ansicht des geliebten Gartens oder das eigene Hofkreuz.

Bei Bedarf stellen wir Ihnen auch gern häufig gewählte Texte, Verse und Sprüche zur Verfügung, aus denen Sie geeignete Formulierungen auswählen können.

Sie können die Todesanzeige selbstverständlich individuell gestalten und eigene Texte dafür bereitstellen. Einige Zeitungen haben optische Richtlinien, die wir einhalten müssen. Wir setzen dann alles daran, Ihre individuelle Gestaltung mit den Vorgaben in Einklang zu bringen.

Die Hallertauer Zeitung bietet die Möglichkeit an, neben einem Bild auch einen kurzen Text zur Lebensgeschichte der verstorbenen Person zu veröffentlichen. Die Redaktion benötigt hierzu eine kurze Liste, die beispielsweise Vereine, geliebte Hobbys oder berufliche Stationen umfasst. Die Textkonzeption übernimmt die Redaktion.

Möchten Sie die Todesanzeige nicht selbst entwerfen oder benötigen Sie Formulierungshilfen? Dann erhalten Sie von uns gern eine Auswahl an geeigneten Texten, die wir individuell anpassen und für Sie an die Zeitungen weiterleiten.

Generell dürfen Sie Erinnerungsgegenstände wie Fotos, gemalte Bilder oder Briefe und persönliche Dinge der verstorbenen Menschen im Sarg beilegen. Religiöse Symbole wie ein Sterberosenkranz, ein Sterbekreuz oder heilige Schriften werden ebenfalls oft gewählt.

Einschränkungen bestehen nur bei umweltschädlichen Materialien. Fragen Sie uns dazu gern direkt, sodass wir Ihnen frühzeitig eine Einschätzung zu der angedachten Sargbeigabe geben können.

Hat der verstorbene Mensch bereits zu Lebzeiten die Kleidung bestimmt, respektieren wir diesen Wunsch selbstverständlich. Ist das nicht der Fall, eignen sich Lieblingskleidungsstücke oder alternativ Sachen, die grundsätzlich dem Geschmack der verstorbenen Person entsprechen.

Schuhe werden nur noch selten im Sarg angelegt. Einige Friedhofsverwaltungen schließen sie sogar vollständig aus. Bei einer Feuerbestattung sind Schuhe ebenfalls nicht erlaubt.

Hat die verstorbene Person selbst Wünsche zur musikalischen Begleitung vor ihrem Tode geäußert oder in der Vorsorgevollmacht festgehalten? Dann stehen diese Lieder natürlich ganz oben auf der Liste der geeigneten Trauerlieder. Grenzen gibt es dabei keine, denn die liebsten Musikstücke sind unabhängig vom Genre immer dazu geeignet, einem geliebten Menschen die letzte Ehre zu erweisen.

Sind keine Lieblingslieder bekannt oder gibt es keine bestimmte Präferenz, unterstützen wir Sie bei der Entscheidung für eine angemessene musikalische Begleitung durch eine Auswahl an typischerweise verwendeten Stücken. Die Liste enthält sowohl klassische Kompositionen und Kirchenlieder als auch moderne Songs.

Entscheiden Sie sich für eine Begleitung durch Musikschaffende während der Aufbahrung und Beisetzung, stimmen die Musikerinnen und Musiker die möglichen Titel direkt mit Ihnen ab.

Trauerfloristik besteht aus vielen kleinen, sorgfältig aufeinander abgestimmten floralen Elementen, die der Würdigung der verstorbenen Person dienen.

Das Sargbouquet wird durch den Floristikbetrieb so gestaltet, dass es auf dem Oberteil des Sargs abgelegt werden kann. Dieser dekorative Teil der Trauerfloristik kann bei der Beisetzung wahlweise mit dem Sarg ins Grab abgesenkt oder im Anschluss auf dem Grab abgelegt werden.

Für eine Urnenbestattung fertigen Floristikbetriebe gern kleinere Versionen eines klassischen Sargbouquets in Form eines Urnenkranzes an. Dieser Kranz wird farblich passend zur Urnenhaube gestaltet.

Trauersträuße und Liegesträuße bestehen aus Schnittblumen, die zur Aufbahrung in Vasen aufgestellt oder am Grab niedergelegt werden. Trauergäste bringen etwas kleinere Versionen als Wurfsträuße mit. Diese Handsträuße bestehen aus einzelnen Blumen, die mit dekorativem Grün gebunden sind und werden am Grab abgelegt. Bei Verabschiedungen im kleinen Kreis oder bei einer feststehenden Anzahl an Trauernden können Sie die Handsträuße bei der Bestellung der Trauerkränze und des Sargbouquets mit beauftragen. Unser Team trägt dann dafür Sorge, dass alle Anwesenden gemeinsam mit den Trauerkarten einen Strauß für die Verabschiedung erhalten.

Trauerkränze sind der bekannteste Part der Trauerfloristik, sie werden traditionell in Kreisform gebunden und enthalten meist ehrende Worte sowie die Namen der trauernden Personen. Einzelne Familienangehörige wie Geschwister, Eltern oder Kinder aber auch eng verbundene Vereine oder Organisationen beauftragen Trauerkränze meist für sich selbst, sodass am Sarg oder an der Urne eine Vielzahl an Trauerkränzen abgelegt wird. Sie können bei der Absprache der Beerdigungsdetails natürlich auch festlegen, dass es gemeinschaftliche Kränze geben wird und wie diese gestaltet sein sollen.

Wir kümmern uns in Ihrem Auftrag um die termingerechte Abholung, die gestalterische Positionierung der beauftragten Trauerfloristik in der Trauerhalle und um die Ablage am Grab.

Die Bestattungsgesetze der einzelnen Länder sehen eine grundsätzliche freie Wahl vor, wenn es um das ausführende Bestattungsinstitut geht. Dabei sind zunächst die Wünsche der verstorbenen Person zu achten, sofern sie bekannt sind. Liegt keine Bestattungsvorsorge vor oder hat die verstorbene Person keine Angaben über das bevorzugte Bestattungsinstitut oder den Beerdigungsort gemacht, fällen die nächsten Angehörigen alle weiteren Entscheidungen zur Beisetzung.

Auch wenn bereits Dritte ohne Auftrag die Überführung der verstorbenen Person durch ein Bestattungsinstitut angefordert haben, können Sie als zugehörige Person im Anschluss daran eine eigene Wahl für ein geeignetes Institut treffen. Das gilt unabhängig von der Region, in der sich die verstorbene Person oder Sie selbst befinden.

Sie haben Fragen?

Wir sind für Sie da. Schicken Sie uns Ihre offenen Fragen zur Bestattungsorganisation oder zur Vorsorge. Im Trauerfall sind wir jederzeit über unsere Notfallnummer für Sie erreichbar.
powered by webEdition CMS