Wir verwenden verschiedene Programme, um die Abbildungen bei Bedarf zu bearbeiten, sie aufzubereiten und zuzuschneiden. So können wir weitere Personen aus den Fotos entfernen oder Hintergründe verändern.
Für die Umschlaggestaltung verwenden wir auf Ihren Wunsch hin von Ihnen zur Verfügung gestellte Bilder. Die Wahl fällt hier oft auf Lieblingsorte wie die Berge oder das Meer, eine Ansicht des geliebten Gartens oder das eigene Hofkreuz.
Bei Bedarf stellen wir Ihnen auch gern häufig gewählte Texte, Verse und Sprüche zur Verfügung, aus denen Sie geeignete Formulierungen auswählen können.
Die Hallertauer Zeitung bietet die Möglichkeit an, neben einem Bild auch einen kurzen Text zur Lebensgeschichte der verstorbenen Person zu veröffentlichen. Die Redaktion benötigt hierzu eine kurze Liste, die beispielsweise Vereine, geliebte Hobbys oder berufliche Stationen umfasst. Die Textkonzeption übernimmt die Redaktion.
Möchten Sie die Todesanzeige nicht selbst entwerfen oder benötigen Sie Formulierungshilfen? Dann erhalten Sie von uns gern eine Auswahl an geeigneten Texten, die wir individuell anpassen und für Sie an die Zeitungen weiterleiten.
Einschränkungen bestehen nur bei umweltschädlichen Materialien. Fragen Sie uns dazu gern direkt, sodass wir Ihnen frühzeitig eine Einschätzung zu der angedachten Sargbeigabe geben können.
Schuhe werden nur noch selten im Sarg angelegt. Einige Friedhofsverwaltungen schließen sie sogar vollständig aus. Bei einer Feuerbestattung sind Schuhe ebenfalls nicht erlaubt.
Sind keine Lieblingslieder bekannt oder gibt es keine bestimmte Präferenz, unterstützen wir Sie bei der Entscheidung für eine angemessene musikalische Begleitung durch eine Auswahl an typischerweise verwendeten Stücken. Die Liste enthält sowohl klassische Kompositionen und Kirchenlieder als auch moderne Songs.
Entscheiden Sie sich für eine Begleitung durch Musikschaffende während der Aufbahrung und Beisetzung, stimmen die Musikerinnen und Musiker die möglichen Titel direkt mit Ihnen ab.
Das Sargbouquet wird durch den Floristikbetrieb so gestaltet, dass es auf dem Oberteil des Sargs abgelegt werden kann. Dieser dekorative Teil der Trauerfloristik kann bei der Beisetzung wahlweise mit dem Sarg ins Grab abgesenkt oder im Anschluss auf dem Grab abgelegt werden.
Für eine Urnenbestattung fertigen Floristikbetriebe gern kleinere Versionen eines klassischen Sargbouquets in Form eines Urnenkranzes an. Dieser Kranz wird farblich passend zur Urnenhaube gestaltet.
Trauersträuße und Liegesträuße bestehen aus Schnittblumen, die zur Aufbahrung in Vasen aufgestellt oder am Grab niedergelegt werden. Trauergäste bringen etwas kleinere Versionen als Wurfsträuße mit. Diese Handsträuße bestehen aus einzelnen Blumen, die mit dekorativem Grün gebunden sind und werden am Grab abgelegt. Bei Verabschiedungen im kleinen Kreis oder bei einer feststehenden Anzahl an Trauernden können Sie die Handsträuße bei der Bestellung der Trauerkränze und des Sargbouquets mit beauftragen. Unser Team trägt dann dafür Sorge, dass alle Anwesenden gemeinsam mit den Trauerkarten einen Strauß für die Verabschiedung erhalten.
Trauerkränze sind der bekannteste Part der Trauerfloristik, sie werden traditionell in Kreisform gebunden und enthalten meist ehrende Worte sowie die Namen der trauernden Personen. Einzelne Familienangehörige wie Geschwister, Eltern oder Kinder aber auch eng verbundene Vereine oder Organisationen beauftragen Trauerkränze meist für sich selbst, sodass am Sarg oder an der Urne eine Vielzahl an Trauerkränzen abgelegt wird. Sie können bei der Absprache der Beerdigungsdetails natürlich auch festlegen, dass es gemeinschaftliche Kränze geben wird und wie diese gestaltet sein sollen.
Wir kümmern uns in Ihrem Auftrag um die termingerechte Abholung, die gestalterische Positionierung der beauftragten Trauerfloristik in der Trauerhalle und um die Ablage am Grab.
Auch wenn bereits Dritte ohne Auftrag die Überführung der verstorbenen Person durch ein Bestattungsinstitut angefordert haben, können Sie als zugehörige Person im Anschluss daran eine eigene Wahl für ein geeignetes Institut treffen. Das gilt unabhängig von der Region, in der sich die verstorbene Person oder Sie selbst befinden.