Der Verstorbene erhält seine letzte Ruhestätte, umgeben von einem handgefertigten Sarg, der nach Ihren Wünschen ausgestattet wird. Sargkissen, individuelle Sargbeigaben und natürlich auch die persönliche Kleidung der verstorbenen Person verleihen der ewigen Ruhe einen angemessenen, würdevollen Rahmen.
In Absprache mit der örtlichen Friedhofsverwaltung können vorhandene Grabstellen verwendet werden. Die Ruhezeit für Erdbestattungen beträgt im Regelfall zwanzig Jahre, abweichende Fristen sind in der jeweiligen Friedhofssatzung festgelegt.