Von Überführung spricht dann, wenn die verstorbene Person aus dem Krankenhaus, dem Alten- und Pflegeheim oder aus dem eigenen Zuhause entweder in das ausgewählte Krematorium oder in die Räumlichkeiten des Bestattungsinstituts transportiert werden soll.
Im Inland muss für die Überführung im Trauerfall der Tod im Standesamt des Sterbeorts angezeigt werden. Die dafür notwendigen Formalitäten zur Erlangung der Sterbeurkunde übernehmen wir gern für Sie. Die jeweilige Landesverordnung regelt die konkreten Details dazu, wie bei der Überführung einer verstorbenen Person, alternativ auch mit der Urne verfahren werden darf.
Für Transporte im Ausland sind, je nach Bestimmungsort, weitere Vorkehrungen zu treffen. Dabei unterstützen wir Sie gern bei Ihren Bemühungen, die geliebte verstorbene Person sicher zur letzten Ruhestätte zu geleiten.
Als Bestattungsinstitut mit langjähriger Erfahrung übernehmen wir in Ihrem Auftrag die Überführung im In- und Ausland und stimmen uns für einen reibungslosen Ablauf mit den Behörden und den Beerdigungsinstituten am Beisetzungsort ab.